Die Nachsorge wird in vielfältiger Weise durch das GTDS unterstützt. Nachsorgeschemata können in beliebiger Anzahl im System definiert werden. Für jeden Tumor eines Patienten kann festgelegt werden, nach welchem Schema und bei welchem Arzt oder bei welcher Krankenhausabteilung er routinemäßig nachgesorgt werden soll. Das System kann aus diesen Informationen den in Bezug zum aktuellen Datum nächsten Nachsorgetermin ausrechnen. Dabei können Ort, Zeit und Art der Untersuchungen modifiziert werden können. Entsprechend dem dabei möglicherweise variierten Schema kann ein individueller Dokumentationsbogen gedruckt werden. Bei Rücklauf der Dokumentation brauchen dann nur noch die erhobenen Befunde dokumentiert zu werden. Weitere Funktionen unterstützen die Organisation und Überwachung einer lückenlosen Nachsorge.
In drei Masken werden Nachsorgeschemata und das Systemverhalten im Bereich der Nachsorge festgelegt:
Abbildung 25
Zunächst wird für ein bestehendes Nachsorgeschema geprüft, ob alle darin enthaltenen Untersuchungen bereits im System bekannt sind. Es werden zwei Typen von Untersuchungen unterschieden. Für Untersuchungen mit numerischem Ergebnis (d.h. vor allem Laborwerte) werden Name, Wertebereich und physikalische Dimension eingegeben.
Abbildung 26
Für Untersuchungen mit nicht-numerischen Ergebnissen (d.h. vor allem apparative Untersuchungstechniken wie Röntgen, CT, Sonografie) können Klassen von Untersuchungsergebnissen (z.B. unauffällig, tumorspezifisch pathologisch, nicht tumorspezifisch pathologisch etc.) festgelegt werden.
Abbildung 27
Im nächsten Schritt wird der Name des Schemas (z.B. Kolonnachsorge nach ATO) eingegeben.
Abbildung 28
Ein Schema besteht aus ein bis beliebig vielen Programmen (z.B kleines und großes Kolon-Programm). Nachdem die Programme benannt worden sind, werden für jedes Programm die durchzuführenden Untersuchungen festgelegt.
Abbildung 29
Zuletzt wird bestimmt, zu welchen Zeitpunkten nach Nachsorgebeginn die Programme durchgeführt werden. Bemerkungen zu Untersuchungen oder Schemata (z.B. besondere Indikationen) können als Text hinterlegt werden.
Abbildung 30
Das Systemverhalten bezüglich der Erinnerungs- und Überwachungszeiträume kann für jedes System in einer Tabelle parametrisiert werden: Wie lange vor einer Untersuchung sollen Erinnerungsschreiben und Dokumentationsbögen verschickt werden? In welchem Zeitraum vor oder nach dem exakten Termin soll die Nachsorgeuntersuchung stattfinden? Wann sollen fehlende Unterlagen beim Hausarzt angemahnt werden? Wann soll beim Einwohnermeldeamt nachgefragt werden?
Die patientenbezogenen Nachsorgefunktionen werden in den sogenannten vorgesehenen Maßnahmen festgelegt. Diese stellen eine Art Terminkalender dar, in dem Art, Zeit und Ort aller geplanten Maßnahmen hinterlegt werden. Dieser Terminkalender wird bei jeder Arztbriefschreibung automatisch referenziert. Bezüglich Nachsorge sind zusätzlich spezielle Funktionen implementiert.
Abbildung 31
Wie bereits erwähnt muß zunächst dem Tumor das entsprechende Nachsorgeschema zugeordnet werden. Außerdem wird festgelegt, welches Datum (z.B. Diagnosedatum oder Operationsdatum) als Ausgangsdatum für die Berechnung der Nachsorgetermine dienen und bei wem die Nachsorge stattfinden soll.
Abbildung 32
Die konkrete Festlegung eines Nachsorgetermins (der jeweils im Bezug auf das aktuelle Datum nächste Termin) erfolgt halbautomatisch beim Anlegen eines neuen Datensatzes.
Abbildung 33
Dabei können sowohl Ort, Zeit und Art der durchzuführenden Untersuchungen angepaßt werden. Das Erinnerungsschreiben an den Patienten und der Dokumentationsbogen können direkt ausgedruckt werden. Da bei der Planung des Nachsorgetermins bereits das leere Verlaufsdokument einschließlich der durchzuführenden Untersuchungen angelegt wird, brauchen beim Rücklauf der Dokumentation nur noch die Untersuchungsergebnisse eingetragen zu werden. Wie über alle Verlaufsdaten kann auch hierüber ein Bericht an alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Patienten erstellt werden.
Erinnerungsschreiben, Dokumentationsbögen, Mahnlisten und ähnliche Funktionen werden in der Regel nicht im Kontext des einzelnen Patienten, sondern in Abhängigkeit von den Gegebenheiten des Registers in festen zeitlichen Abständen erstellt.
Abbildung 34
Darum ist im System die Möglichkeit gegeben, alle Erinnerungsschreiben und Dokumentationsbögen für Nachsorgeuntersuchungen, die in einem bestimmten Zeitraum stattfinden werden, gesammelt auszudrucken. Das hierfür vorgesehene Intervall kann im System parametrisiert werden. Sollten in einer gewissen Zeitspanne keine Informationen mehr zum Patienten im Register eingetroffen sein, so wird zunächst beim Hausarzt, später beim Meldeamt nachgefragt, ob Daten zum Erkrankungsstand bzw. zum Verbleib des Patienten bekannt sind. Diese Zeiträume sind ebenfalls parametrisierbar. Überfällige Nachsorgedokumentationen werden über Nachsorgelisten erfaßt.