Mit dem Import von Totenscheindaten kann die Information im GTDS um wichtige Lifestatus-Information ergänzt werden. Diese Maske ist in der jetzigen Form auf den Austausch mit dfem Gemeinsamen Krebsregister begrenzt. An dieser Stelle werden nur einige wichtige Ergänzungen mitgeteilt. Bitte auch Schreiben des Gemeinsamen Krebsregisters berücksichtigen.
Im Gemeinsamen Krebsregister werden die in der Anfragedatei exportierten Identifikationsdaten über einen komplexen Kontrollnummernabgleich mit den vorhandenen Daten abgeglichen. Dieser Prozeß liefert häufig nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die korrekte Personenzuordnung. Das Ergebnis des Abgleichs ist in der Spalte "Merkmal_Personenzuordnung" enthalten, und zwar in folgender Weise:
Spalte 1/2 | Unterschiede in Name, Vorname etc. |
Spalte 3 | enthält ein Gleichheitszeichen, falls auch eine Meldung mit gleicher PAT_ID zum Patienten im GKR vorliegt. Falls diese Spalte leer ist, liegt aus dem Register keine solche Meldung vor. Der Patient kann aber trotzdem korrekt gefunden worden sein, zum Beispiel, wenn er bereits aus einem anderen Regsiter oder über Leichenschauschein bekannt ist und vom eigenen Register noch nicht gemeldet wurde (oder die Meldung noch nicht im GKR verarbeitet wurde) |
Spalte 4 | Falls der Kreisgemeindeschlüssel nicht abgeglichen wurde, steht hier ein '%' |
Beim Import kann nun entschieden werden, welche Datensätze nicht automatisch verarbeitet werden sollen. Die Vorbelegung ist so eingestellt, daß Unterschiede in den Namen, im Geburtsdatum oder im Geschlecht zu einer Ablehnung der Verarbeitung führen, eine Gleichheit der PAT_ID jedoch nicht vorausgesetzt wird.